Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärzte (AGB)

    • 1 Geltungsbereich

      1. (1) Die AIRAmed GmbH (im Folgenden „AIRAmed“ genannt) erbringt ihre Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden „Kunde“ genannt) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Jede Änderung dieser AGB bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

    • 2 Leistungsumfang und nachträgliche Änderungen

      1. (1) Voraussetzung für den Bezug von AIRAmed Softwaredienstleistungen ist ein zwischen den Parteien geschlossener Lizenzvertrag.
      2. (2) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Einzelleistungen ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag.
      3. (3) Vom Kunden gewünschte Änderungen nach Vertragsabschluss sind zwischen AIRAmed und dem Kunden abzustimmen. Kommt es zu keiner Einigung hinsichtlich der gewünschten Änderungen, verbleibt es bei den ursprünglichen Vereinbarungen. Es besteht kein Recht des Kunden zur einseitigen Anordnung von Änderungen.

    • 3 Besondere Hinweise

      1. (1) Für die Anforderung und Nutzung der Auswertungsberichte über eine DICOM Storage SCU (Service Class User), z.B. PACS, ist die initiale Installation einer datenschutzkonformen Datenverbindung notwendig. AIRAmed stellt eine genaue Beschreibung der technischen Voraussetzungen sowie eine Installationsanleitung vor Vertragsabschluss zur Verfügung.
      2. (2) Die Einhaltung und Bereitstellung der auf Kundenseite erforderlichen technischen Voraussetzungen obliegen dem Kunden selbst. Hierzu zählt ebenfalls die Einhaltung aller Anforderungen, die AIRAmed an verarbeitbare Datensätze stellt, um diese innerhalb der durch sie angebotenen Softwaredienstleistung verarbeiten zu können.
      3. (3) Sämtliche technischen Voraussetzungen richten sich nach dem aktuellen Stand des Wissens und können sich auch kurzfristig ändern. Sie sind in der Gebrauchsanweisung ausführlich beschrieben. Diese wird dem Kunden unaufgefordert vor Abschluss des Lizenzvertrags sowie bei notwendigen Aktualisierungen ausgeliefert. Dem Kunden bleibt es unbenommen jeder Zeit die erneute Lieferung einer Gebrauchsanweisung in der aktuellen Fassung zu verlangen.
      4. (4) Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen AIRAmed und ihrem Kunden, jedoch nicht mit dessen Patienten zustande. Es obliegt dem Kunden seine Patienten über die AIRAmed Softwaredienstleistung aufzuklären und sowohl für die Dienstleistung selbst als auch für die gegebenenfalls dafür anfallenden Gebühren das Einverständnis des Patienten einzuholen.

    • 4 Zahlungsbedingungen

      1. (1) Alle Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig und innerhalb dieses Zeitraumes auf eines unserer angegebenen Konten kostenfrei zu leisten.
      2. (2) Wird der Fälligkeitszeitpunkt überschritten, sind geschuldete Beträge auch ohne Mahnung von der Fälligkeit an mit 8 % über dem jeweiligem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, ohne dass weitergehende Schadensersatzansprüche hierdurch ausgeschlossen werden.
      3. (3) AIRAmed behält sich vor bei Zahlungsverzug des Kunden die Lieferung ihrer Leistungen einzustellen.
      4. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.

 

    • 5 Lieferung und Gewährleistung

      1. (1) AIRAmed bietet Ihren Service 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche an. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Update, die in der Regel spätestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Bei dringlichen Wartungen, die für die Sicherheit der Dienstleistung oder der Server von AIRAmed notwendig sind, können entsprechende Ausfälle auch unangekündigt auftreten.
      2. (2) AIRAmed liefert die Software AIRAscore structure als Client-Server Version, bei der beim Lizenznehmer ein DICOM Storage SCP (Service Class Provider) als Client installiert wird. Dabei werden MRT-Daten von DICOM Storage SCU des Lizenznehmers (z.B. PACS, MRT Gerät etc.) an einen definierten Knoten gesendet, prozessiert und die Ergebnisse in Form von DICOM Dateien vom Typ Encapsulated PDF und SC Image an einen definierten DICOM Storage SCP (Service Class Provider), in der Regel das PACS System, zurück geliefert.
      3. (3) Dabei gilt der Transfer, der zu prozessierenden Daten an die AIRAmed, als Antrag im rechtlichen Sinne. Dieser gilt als angenommen und begründet eine rechtsverbindliche Bestellung, sobald die AIRAmed Server die Prozessierung der transferierten Datensätze aufnehmen und setzt deren erfolgreiche Übermittlung voraus.
      4. (4) Die Ergebnisse einer Auswertung müssen spätestens nach 24h im vom Kunden konfigurierten DICOM Storage SCP (meist PACS) angekommen sein, oder eine Fehlermeldung zurück kommuniziert sein. Die Frist beginnt, sobald die AIRAmed Server die Prozessierung der vom Kunden an AIRAmed transferierten Datensätze aufnehmen.
      5. (5) Bei Mängeln haften wir in erster Linie auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, sind die Mängelansprüche des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er die Vergütung mindern kann. Anstelle eines Rücktritts tritt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
      6. (6) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hierzu zählen auch Ereignisse, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik oder der Ausfall von oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, haben wir, soweit wir diese Ereignisse nicht verschuldet haben, nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu unterbrechen.
      7. (7) Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

  • 6 Haftung

    1. (1) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Nichteinhaltung einer Garantie, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    2. (2) Wir haften unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
    3. (3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch die Verletzung sonstiger, nicht vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
    4. (4) Wir haften bei leicht fahrlässig verursachten Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von uns zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
    5. (5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für unsere Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    6. (6) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • 7 Eigentums- und Rechtevorbehalt

    1. (1) Sämtliche AIRAmed Softwarelösungen inkl. Know-how, Schnittstellen, Algorithmen, Vorlagen sowie sonstigen Technologien und Methoden, die AIRAmed im Rahmen seiner Dienstleistung benutzt, sind geistiges Eigentum der Firma AIRAmed.
    2. (2) Der gesamte Inhalt, der in einer Softwaredienstleistung von AIRAmed enthalten ist oder durch sie bereitgestellt wird, mit Ausnahme der Auswertungsberichte, bleibt ebenfalls Eigentum der AIRAmed GmbH.
    3. (3) Der Kunde ist berechtigt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen auf die Softwaredienstleistungen und Softwaretechnologien von AIRAmed zuzugreifen und die Ergebnisse zu nutzen, die AIRAmed zur Verfügung stellt, erwirbt jedoch keine Ansprüche auf weitere Bestandteile der Softwarelösung oder Technologien von AIRAmed.

  • 8 Geheimhaltung, Datenschutz

    1. (1) AIRAmed behält sich Eigentums- und Urheberrecht an allen im Rahmen der Vertragsverhandlungen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen vor. Der Kunde darf diese Dokumente und deren Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung von AIRAmed weder inhaltlich Dritten zugänglich machen oder sie bekannt geben noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen von AIRAmed sind sämtliche Dokumente vollständig an sie zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, sofern die Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
    2. (2) Jede Vertragspartei wird Informationen und Unterlagen, die in der Angebotserstellungsphase und während der Abwicklung des Vertrages aus dem Bereich der jeweils anderen Vertragspartei stammen und als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als solche erkennbar sind, während der Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung geheim halten. Jede Vertragspartei wird ihre jeweiligen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtung in geeigneter Weise verpflichten.
    3. (3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Informationen – öffentlich bekannt sind, – bei Erhalt schon bekannt waren, – von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden, – Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung (z.B. Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden müssen und diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
    4. (4) Anderweitige Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung, insbesondere solche aufgrund gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften, bleiben unberührt.
    5. (5) Die Vertragspartner sind sich der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten bewusst und kennen die bestehenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz. Die Vertragspartner befolgen diese Gesetze und Vorschriften daher in ihrer Eigenschaft als Auftragsverantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter. Es wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO geschlossen, der die Details regelt.
    6. (6) AIRAmed versichert, personenbezogene Daten, insbesondere die Anschrift und den Namen des Kunden, ausschließlich für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag sowie etwaigen weiteren vom Kunden beauftragten Leistungen ergeben, auf Grundlage der Art. 5, 6 EU-DSGVO, zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
    7. (7) Im Fall eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen wird der Kunde AIRAmed sämtliche dadurch entstehenden Schäden ersetzen und von Ansprüchen Dritter freistellen.
    8. (8) Der Kunde ist verpflichtet die von AIRAmed GmbH zur Verfügung gestellte Software nur auf Rechnern zu betreiben, auf die Unbefugte und Dritte keinen Zugriff haben. Dem Kunden ist bekannt, dass Patientendaten in der zur Verfügung gestellten Software zwischengespeichert werden können und deshalb alle Personen mit Zugriff auf den Rechner potenziell Zugriff auf Patientendaten haben.

  • 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

    1. (1) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die dieses Schriftformerfordernis abändern soll.
    2. (2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Tübingen.
    3. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    4. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten entspricht und dieser am nächsten kommt.

 

Tübingen, Februar 2022, AIRAmed GmbH

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